Ab wann gilt Krypto-Handel als gewerblich?

Der Krypto Handel gilt als gewerblich wenn er nachhaltig, selbständig und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Gewerblichkeit zeichnet sich durch häufige Transaktionen über fremdes Kapital mit automatisierter Handelssoftware bei erhöhtem organisatorischem Aufwand aus. Einkommen daraus unterliegt den Regelungen des §15 EStG und erfordert eine Steuererklärung als gewerbliche Tätigkeit.

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