Brauchen Krypto-Börsen eine Lizenz in Deutschland?

Ja, Krypto-Börsen benötigen in Deutschland eine Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie unterliegen dem Kreditwesengesetz § 32 sowie den Verwahrdienstregelungen § 1a KWG. Ab Inkrafttreten der EU-Verordnung MiCA erweitert sich der Regulierungsrahmen. Ergänzend bestehen Pflichten zur Geldwäscheprävention und zur aufsichtsrechtlichen Transparenz. Die BaFin prüft Zuverlässigkeit sowie fachliche Qualifikation der Betreiber.

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