Darf ein Arbeitgeber den Lohn in Kryptowährung auszahlen?

Lohn in Kryptowährung ist bei eindeutiger Vereinbarung und Umrechnung in Euroäquivalent zulässig. Arbeitgeber und Arbeitnehmer legen Höhe in Euro fest und realisieren Auszahlung in digitaler Währung. Die Lohnabrechnung dokumentiert Eurowert für Steuerpflicht und Sozialversicherungspflicht. Klar definierte Vertragsgestaltung sichert rechtliche und buchhalterische Integrität.

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